Liebe Fischerfreunde,
über ihre Mitgliedschaft würden wir uns freuen.
Zunächst noch einige Informationen vorab:
- Voraussetzung ist die Ablegung der jährlich stattfindenden Fischerprüfung
- Sie müssen im Besitz eines gültigen staatlichen Fischereischeines sein
- Aufnahme-Antrag ausgefüllt an die Vereinsführung zurück
- Jedes Mitglied hat im Verein Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung ergeben
- Bei der Aufnahme ist die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag zu zahlen
- Die Mitgliedschaft begründet keinen rechtlichen Anspruch auf Jahreserlaubnisscheine an den Vereinsgewässern
- Jedes aktive Mitglied unter 63 Jahren ist grundsätzlich verpflichtet, jährlich 8 Arbeitsstunden für die Belange des Vereins an den Gewässern, den Geräten, Immobilien etc. zu leisten
- Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Vorstand
Aufnahmegebühren:
Vereinsaufnahme......................................€ 200,00
Jahresbeitrag ...........................................€ 30,00
Jahreserlaubnisschein................................€ 130,00
Gebühren für 2 Hege- und Königsfischen.......€ 10,00